Lüftungskonzept für Neubau und Sanierung

 

Bei Neubau ist nach § 6 Absatz 2 EnEV für ein zu errichtendes Gebäude der Mindestluftwechsel sicherzustellen.

 

Bei einer Sanierung ist nach DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept zu erstellen für:

 

  • Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden bzw.
  • Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.

 

Die rechtlichen Grundlagen sind bei Neubau durch die EnEV klar geregelt. Bei einer Sanierung trifft eine DIN-Norm (DIN 1946-6) zu, welche als Stand der Technik und nicht als Gesetz gilt. Zur Absicherung im Rechtsfall (feuchte Bauteile, Schimmel) wird allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 empfohlen.

 

Die Arbeitsgruppe Raumklimatologie des Universitätsklinikums Jena untersuchte 5.530 zufällig ausgewählte Wohnungen, deren Bewohner gemischt, Eigentümer und Mieter waren. 1.213 Wohnungen (21,9%) wiesen sichtbare Feuchteschäden (inclusive Schimmelpilz) und 513 Wohnungen (9,3%) Schimmelpilzschäden auf. Nähere Informationen sowie Details zu den erheblichen gesundheitlichen Risiken von Schimmelpilzen finden sie unter:

http://www.ark.uniklinikum-jena.de/Projekte/ZIV_Projekt+%28Teil+I%29.html

 

 

Folglich ist ein Lüftungskonzept Stand der Technik und aus rechtlicher, technischer und gesundheitlicher Sicht absolut empfehlenswert.

 

Weitere Links:

 

Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.

http://www.wohnungslueftung-ev.de/home.html

 

EnergieAgentur.NRW

http://www.energieagentur.nrw.de/lueftung/das-lueftungskonzept-nach-din-1946-6-12766.asp