Übersicht: KfW-Fördermittel für energetische Sanierung und Neubau

 

 

1. Energetische Sanierung – „BEG Wohngebäude – Kredit (KfW 261)“

 

  • Zweck: Ganzheitliche Sanierung von Wohngebäuden (Effizienzhaus-Standard).

  • Förderart: Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss.

  • Höhe:

    • Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.

    • Tilgungszuschuss bis zu 37.500 € möglich.

 

Voraussetzungen:

 

  • Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe (z. B. 40, 55, 70, 85), Denkmalstandard oder EE-Klasse.

  • Begleitung durch einen Energieeffizienz‑Experten.

 

2. Energetisch effizienter Neubau – „Klimafreundlicher Neubau (Programme 297/298)“

 

 

  • Zweck: Neubau oder Erstkauf energieeffizienter Wohngebäude.

  • Förderart: Zinsgünstiger Kredit – kein Tilgungszuschuss, aber sehr attraktive Zinssätze.

  • Höhe:

    • Bis zu 150.000 € pro Wohnung, insbesondere bei QNG-Zertifizierung.

  • Voraussetzungen:

    • Erreichen eines Effizienzhauses (z. B. KfW‑40 oder KfW‑40 Plus).

    • Für Plus‑Standard oft QNG‑Zertifizierung notwendig.

 

3. Zusatzförderung: „Wohneigentum für Familien (KfW 300)“

 

 

  • Zweck: Finanzielle Unterstützung für Familien beim klimafreundlichen Neubau bzw. Kauf.

  • Förderart: Kredit mit großzügiger Kreditsumme pro Familie.

  • Höhe:

    • Je nach Kinderzahl bis zu 220.000 €, bei QNG-Zertifikat sogar 270.000 € je Wohneinheit.

  • Zielgruppe: Familien mit Kindern oder Alleinerziehende mit mittlerem Einkommen.