Eine ausreichende Lüftung von Gebäuden ist entscheidend für ein gesundes Raumklima, den Schutz der Bausubstanz und die Vermeidung von Feuchteschäden oder Schimmel.
Nach § 13 Abs. 3 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss bei jedem Neubau der erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt sein. Dies kann durch Fensterlüftung, aber auch durch eine kontrollierte Wohnraumlüftung erfolgen.
Bei Bestandsgebäuden regelt die DIN 1946-6 die Erstellung eines Lüftungskonzepts. Dies ist erforderlich bei:
Ein- und Mehrfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert werden.
Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.
Die Norm ist kein Gesetz, gilt aber als allgemein anerkannter Stand der Technik. Daher wird ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 dringend empfohlen – auch zur rechtlichen Absicherung im Schadensfall (z. B. bei Schimmelbefall oder feuchten Bauteilen).
