Übersicht: KfW-Fördermittel für energetische Sanierung und Neubau
1. Energetische Sanierung – „BEG Wohngebäude – Kredit (KfW 261)“
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Zweck: Ganzheitliche Sanierung von Wohngebäuden (Effizienzhaus-Standard).
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Förderart: Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss.
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Höhe:
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Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.
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Tilgungszuschuss bis zu 37.500 € möglich.
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Voraussetzungen:
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Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe (z. B. 40, 55, 70, 85), Denkmalstandard oder EE-Klasse.
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Begleitung durch einen Energieeffizienz‑Experten.
2. Energetisch effizienter Neubau – „Klimafreundlicher Neubau (Programme 297/298)“
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Zweck: Neubau oder Erstkauf energieeffizienter Wohngebäude.
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Förderart: Zinsgünstiger Kredit – kein Tilgungszuschuss, aber sehr attraktive Zinssätze.
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Höhe:
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Bis zu 150.000 € pro Wohnung, insbesondere bei QNG-Zertifizierung.
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Voraussetzungen:
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Erreichen eines Effizienzhauses (z. B. KfW‑40 oder KfW‑40 Plus).
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Für Plus‑Standard oft QNG‑Zertifizierung notwendig.
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3. Zusatzförderung: „Wohneigentum für Familien (KfW 300)“
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Zweck: Finanzielle Unterstützung für Familien beim klimafreundlichen Neubau bzw. Kauf.
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Förderart: Kredit mit großzügiger Kreditsumme pro Familie.
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Höhe:
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Je nach Kinderzahl bis zu 220.000 €, bei QNG-Zertifikat sogar 270.000 € je Wohneinheit.
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Zielgruppe: Familien mit Kindern oder Alleinerziehende mit mittlerem Einkommen.