Lüftungskonzept für Neubau und Sanierung

 

Eine ausreichende Lüftung von Gebäuden ist entscheidend für ein gesundes Raumklima, den Schutz der Bausubstanz und die Vermeidung von Feuchteschäden oder Schimmel.

Neubau

Nach § 13 Abs. 3 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss bei jedem Neubau der erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt sein. Dies kann durch Fensterlüftung, aber auch durch eine kontrollierte Wohnraumlüftung erfolgen.

Sanierung

Bei Bestandsgebäuden regelt die DIN 1946-6 die Erstellung eines Lüftungskonzepts. Dies ist erforderlich bei:

  • Ein- und Mehrfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert werden.

  • Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Die Norm ist kein Gesetz, gilt aber als allgemein anerkannter Stand der Technik. Daher wird ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 dringend empfohlen – auch zur rechtlichen Absicherung im Schadensfall (z. B. bei Schimmelbefall oder feuchten Bauteilen).