Lüftungskonzept für Neubau und Sanierung
Eine ausreichende Lüftung von Gebäuden ist entscheidend für ein gesundes Raumklima, den Schutz der Bausubstanz und die Vermeidung von Feuchteschäden oder Schimmel.
Neubau
Nach § 13 Abs. 3 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss bei jedem Neubau der erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt sein. Dies kann durch Fensterlüftung, aber auch durch eine kontrollierte Wohnraumlüftung erfolgen.
Sanierung
Bei Bestandsgebäuden regelt die DIN 1946-6 die Erstellung eines Lüftungskonzepts. Dies ist erforderlich bei:
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Ein- und Mehrfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert werden.
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Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.
Die Norm ist kein Gesetz, gilt aber als allgemein anerkannter Stand der Technik. Daher wird ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 dringend empfohlen – auch zur rechtlichen Absicherung im Schadensfall (z. B. bei Schimmelbefall oder feuchten Bauteilen).